Vorteile einer Zusammenarbeit
Sind Sie Vermieter einer Ferienimmobilie in Mecklenburg-Vorpommern oder in Nordbrandenburg (Uckermark, Rheinsberger Seen), so bieten wir Ihnen eine faire Zusammenarbeit an. Diese gestaltet sich nach folgenden Grundsätzen:
- Ihr Ferienobjekt erscheint mit Foto und Beschreibung in unserem Reisekatalog. Dieser wird vor allem durch bundesweite Anzeigenkampagnen in den Tageszeitungen und auf Reisemessen beworben.
- Das inzwischen wirksamste Werbeinstrument ist das Internet. Ihr Objekt wird in einem landesweit genutzten Online-Buchungssystem platziert und frei geschaltet. Durch die hohe Werbepräsenz auf zahlreichen Partnerportalen werden gute Auslastungsergebnisse, auch in der Nebensaison, erreicht. Ein eigener Computer ist nicht erforderlich.
- Sie werden tagaktuell über Zugvogel-Buchungen informiert.
- Eigenbelegungen sind für Sie jederzeit möglich, müssen uns jedoch angezeigt werden.
- Die vereinbarte Miete erhalten Sie bereits vor Anreise der Gäste.
- Bei Stornierungen innerhalb von 60 Tagen vor Anreise haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
- Für unsere Leistung wird lediglich ein Werbekostenbeitrag in Höhe von 5 % pro Buchung berechnet. Garantiert keine weiteren oder versteckten Nebenkosten!
Vor Beginn der Zusammenarbeit suchen wir Sie zu einem unverbindlichen Beratungsgespräch auf und erstellen vom Objekt eine aussagekräftige Fotodokumentation (Videoclip auf Wunsch). Die Bereitstellung eigener Fotos oder Videos ist möglich.
Die Vorteile der Zusammenarbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Keine Konkurrenz zu bereits genutzten Marketinginstrumenten. Diese, wie auch Mitgliedschaften in regionalen Fremdenverkehrsvereinen, können weitergeführt werden.
- Kein Vermittlungsrisiko, da Eigeninitiative möglich bleibt.
- Kein Kostenrisiko durch Ausschluss versteckter Nebenkosten.
- Inanspruchnahme des Know-hows, der materiellen und finanziellen Basis eines langjährig am Markt tätigen Reiseveranstalters zur Verbesserung der Auslastung Ihres Ferienobjektes.
- Kostenlose Beratung durch unsere Mitarbeiter bei allen Fragen rund um Ihr Ferienobjekt.
- Ermäßigte Reisepreise, sollten Sie für den eigenen Urlaub ein Objekt aus dem Kontingent von Zugvogel-Reisen buchen wollen.
Fragen und Antworten
Welche Kosten entstehen, wie hoch ist das finanzielle Risiko?
Katalog- und Interneteintrag sind für Sie kostenlos. Nur bei realisierten Buchungen über Zugvogel-Reisen wird ein Werbekostenbeitrag in Höhe von jeweils 5 %, bezogen auf den vereinbarten Mietpreis, fällig (bei gewerblichen Anbietern kann er höher ausfallen). Dieser dient der Refinanzierung unserer Werbeaufwendungen für Katalog und Internet. Sollte der eher unrealistische Fall eintreten, dass Ihr Objekt über Zugvogel-Reisen nicht gebucht werden kann, hätte das für Sie trotz unserer Aufwendungen keinerlei finanzielle Folgen.
Müssen meine Stammgästen künftig bei Zugvogel buchen, was passiert bei privaten Anfragen?
Sie haben jederzeit das Recht, freie Reisetermine durch Eigeninitiative zu belegen. Um Überbuchungen zu vermeiden, müssen uns Eigenbelegungen nach der Buchung umgehend angezeigt werden. Sie werden dann im Objektkalender gesperrt. Auch dieser Service ist für Sie kostenlos. Es gilt also das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Das pauschale Sperren der kompletten Sommersaison durch den Vermieter ist allerdings nicht gestattet.
Ich bin in unserem regionalen Gastgeberverzeichnis eingetragen, kann ich Mitglied im örtlichen Fremdenverkehrsverein bleiben?
Die Mehrzahl unserer Vermieter sind zugleich auch Mitglieder in ihren regionalen Fremdenverkehrsvereinen. Einer solchen Zusammenarbeit steht auch künftig nichts im Wege. Entsprechend der Buchungs- und Kostensituation kann jeder Vermieter selbst entscheiden, ob er sein Objekt „mehrgleisig“ anbietet, oder nicht. Eine „mehrgleisige“ Präsenz über verschiedene Anbieter im selben Online-Buchungssystem ist allerdings nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Zusammenarbeit beenden möchte?
Mietpreise und Vermittlungsmodalitäten werden zwischen Vermieter und Zugvogel-Reisen in einem Vermittlungsvertrag geregelt. Der Vertrag gilt für ein Jahr und verlängert sich danach stillschweigend Jahr für Jahr. Er kann bis zum 31.Juli für das Folgejahr verändert oder gekündigt werden, frühestens aber in dem Jahr nach Vertragsabschluss. Für nicht vorhersehbare Ereignisse, wie z. B. Verkauf oder private Notlagen, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht.




Vorteile Zusammenarbeit



