Sie sind Vermieter?
Gästevermittlung über Zugvogel-Reisen: kompetent, zuverlässig und ohne Risiko.
Sollten Sie Vermieter eines Ferienobjektes (Ferienhaus oder Ferienwohnung) im Land Mecklenburg-Vorpommern oder in Nord-Brandenburg sein, bieten wir Ihnen eine Zusammenarbeit an.
1. Wir präsentieren Ihr Objekt mit Farbfoto und Werbetext in unserem Reisekatalog. Der Katalog wird in hoher Auflage gedruckt und bundesweit, vor allem über Anzeigenwerbung, Internetwerbung und Reisebüroagenturen, angeboten. Der Katalogeintrag ist für Sie kostenlos.
2. Die Nutzung des Internets für eine effektive Vermarktung der touristischen Angebote ist heute unerlässlich. Mehr als 80 % aller Buchungen wurden im Jahre 2008 über unser Online-Buchungsprogramm abgewickelt. Auch die regionalen Fremdenverkehrsvereine, Kurverwaltungen und weitere touristische Anbieter sind unsere Vermittlungspartner und bieten unser Beherbergungsangebot auf ihren Internetseiten an. Durch diese breite Vernetzung wird ein hoher Werbeeffekt erreicht, der in sehr gute Vermittlungsergebnisse mündet. Folglich werden wir auch Ihr Objekt mit Werbetext und Bildergalerie in dieses Programm einstellen und für Internet-Buchungen frei schalten. Der Besitz eines eigenen Computers ist dafür nicht erforderlich. Auch dieser Service ist für Sie kostenlos.
3. Die Zusammenarbeit mit uns räumt Ihnen jederzeit das Recht ein, eigene Belegungen vornehmen zu können. Eigenbelegungen des Vermieters müssen uns zeitnah angezeigt werden. Bei der Buchung gilt somit das Prinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"! Dadurch ist jedes Vermittlungsrisiko ausgeschlossen.
4. Von der Buchung, über die Vertragsgestaltung mit dem Gast bis zur Mietüberweisung erledigen wir für Sie alle organisatorischen Formalitäten. Wir überweisen Ihnen die Miete bereits vor Anreise der Gäste und entschädigen Sie finanziell für Verluste durch Reisestornierung.
5. Welche Kosten entstehen Ihnen mit der Zusammenarbeit? Nur für durch uns erbrachte Vermittlungsleistungen (Buchungen) berechnen wir bei Privatvermietern einen Werbekostenbeitrag in Höhe von 5 % des vereinbarten Mietbetrages. Bei gewerblich vermieteten Objekten kann dieser höher ausfallen. Der Werbekostenbeitrag wird bei der Mietüberweisung in Abzug gebracht. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht. Sollte es also nicht möglich sein, Ihr Objekt im Verlaufe eines Jahres zu vermitteln, schulden Sie uns keinerlei Abgaben. Daher kein Kostenrisiko!
6. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Vermittlungsvertrag, der zwischen Zugvogel-Reisen und Vermieter auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Er kann Jahr für Jahr geändert oder gekündigt werden. Sollte bis zum Stichtag keine Kündigung erfolgt sein, verlängert sich die Laufzeit stillschweigend für ein weiteres Jahr.
7. Und schließlich haben Sie es mit Partnern zu tun, die im Land Mecklenburg-Vorpommern zu Hause sind, für Sie also ständig in der Nähe. Die gute Kenntnis des Landes gestattet uns eine glaubwürdige und kompetente Vermittlung. Für touristische Beratung stehen wir jederzeit zur Verfügung. Vor Beginn der Zusammenarbeit werden durch uns alle Objekte persönlich besichtigt und ggfs. fotografiert.
Sollten wir Ihre Neugierde geweckt haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir vereinbaren mit Ihnen ein völlig unverbindliches Beratungsgespräch.
Zugvogel-Reisen GmbH
Torfsteg 16
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0395 4 21 61 43
Fax: 0395 4 21 61 45
E-Mail:
Häufige Fragen der Vermieter
Wie kann ich mir meine Bewertungen ansehen?
Wählen Sie Ihre Region und klicken Sie auf den Link. Es öffnet sich die Objektliste Ihrer Region. Suchen Sie Ihr Objekt. Klicken Sie auf die Objektbezeichnung um zur Visitenkarte zu gelangen. Hier klicken Sie auf den Reiter "Bewertungen".
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Welche Änderungen hinsichtlich der Besteuerung von Ferienwohnungen / Ferienhäusern gibt es ab 2010?
Der Bundestag hat am 04.12.2009 das Steuerpaket der Bundesregierung verabschiedet. In diesem Rahmen wurde auch die Änderung des Umsatzsteuertarifs für kurzfristige Vermietung beschlossen. Veröffentlicht ist dies im Bundesgesetzblatt, Teil 1, Seite 3953.
Dabei wird ab dem 01.01.2010 der Steuertarif gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG auf 7 % für die Vermietung von Wohnräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung (unter 6 Monaten) von Fremden bereithält, geändert. Dies betrifft sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen und Ferienwohnungen.
Nicht von der Steuermäßigung umfasst sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen. Unter anderem sind dies die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, der Zugang zu Kommunikationsnetzen, TV-Nutzung, Minibar, Wellness, Überlassung von Tagungsräumen sowie sonstige Pauschalangebote.
Für Sie heißt das, das die reinen Einnahmen aus der Vermietung ab dem 01.01.2010 mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu versteuern sind, sowohl für die Ferienwohnungen als auch für die Zimmer in den Gästehäusern.