Zugvogel Reisen - Ostsee, Rügen, Usedom
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Ferienhaus Ostsee in Mecklenburg Vorpommern
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Urlaub mit Haustieren

Wir beobachten den zunehmenden Trend, dass viele Familien das Bedürfnis haben, ihr Haustier als Reisebegleiter mit in den Urlaub zu nehmen. Meist handelt es sich um den Urlaub mit Hund. Dieser Wunsch ist verständlich, lässt sich jedoch nur dort umsetzen, wo die Mitreise von Haustieren erlaubt ist. Da nicht alle Vermieter aus verschiedenen Gründen einen Aufenthalt mit Haustier gestatten, haben wir unsere Ferienwohnungen und Ferienhäuser zur übersichtlichen Auswahl in drei Kategorien unterteilt. Vor dem Abschuss einer Buchung wird Ihnen im Online-Buchungsprogramm die zutreffende Kategorie stets angezeigt.

Urlaub mit Haustieren


1. Haustier erlaubt

Erscheint in der Buchungsmaske dieser Hinweis, ist die Mitreise eines Haustieres, gleich ob Hund, Katze oder Vogel und gleich welcher Rasse, bedingungslos gestattet. Unter „Bemerkung des Gastes“ ist die Mitreise des Tieres sowie die Rasse anzuzeigen. Der Aufenthalt des Tieres in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus ist möglich (wenn in der Objektbeschreibung kein anders lautender Hinweis enthalten). In der Regel wird durch den Vermieter für das Tier ein Unkostenbeitrag zuzüglich zum Reisepreis erhoben, welcher grundsätzlich vor Ort zu zahlen ist. Dies kann ein Übernachtungspreis (allgemein zwischen 2,00 und 5,00 Euro pro Ü) oder eine Pauschale pro Aufenthalt (allgemein zwischen 10,00 und 30,00 Euro) sein. Die Höhe des Beitrages wird bei Buchung angezeigt und Vertragsbestandteil.


Durch den Reisenden ist zu beachten:

Notwendige Utensilien für den Hund (Körbchen, Decken, Fressnäpfe etc.) sind grundsätzlich mitzubringen und können nicht erwartet werden. Besteht die Absicht, mit mehreren Haustieren zu reisen, ist vor Buchung die Zustimmung von Zugvogel-Reisen einzuholen. Betten sind für Haustiere tabu. Da viele Vermieter selbst Haustiere besitzen, sollten bei Bedarf vor der Buchung Informationen betreffs der Verträglichkeit eingeholt werden.


Urlaub mit Hund

2. Haustier auf Anfrage

Erscheint in der Buchungsmaske dieser Hinweis, ist nur die Mitreise eines Schoßhundes oder kleinen Hundes bis zu einer maximalen Risthöhe von 40 cm (z.B. der Rassen Pudel, Zwergpudel, Spitz, Dackel, Yorkshire Terrier, Westie, Beagle oder ähnlich) erlaubt. Unter „Bemerkung des Gastes“ ist die Mitreise des Tieres sowie die Rasse anzuzeigen. Bei mehreren Tieren, größeren Tieren und anderen Tieren als Hunde (z.B. Katzen oder Vögel) ist vor der Buchung zwingend die Zustimmung von Zugvogel-Reisen einzuholen. In der Regel wird durch den Vermieter für das Tier ein Unkostenbeitrag zuzüglich zum Reisepreis erhoben, welcher grundsätzlich vor Ort zu zahlen ist. Dies kann ein Übernachtungspreis (allgemein zwischen 2,00 und 5,00 Euro pro Ü) oder eine Pauschale pro Aufenthalt (allgemein zwischen 10,00 und 30,00 Euro) sein. Die Höhe des Beitrages wird bei Buchung angezeigt und Vertragsbestandteil.


Durch den Reisenden ist zu beachten:

Notwendige Utensilien für den Hund (Körbchen, Decken, Fressnäpfe etc.) sind grundsätzlich mitzubringen und können nicht erwartet werden. Betten sind für Haustiere tabu. Da viele Vermieter selbst Haustiere besitzen, sollten bei Bedarf vor der Buchung Informationen betreffs der Verträglichkeit eingeholt werden.


3. Haustier nicht erlaubt

Diese Objekte stehen für einen Urlaub mit Hund oder anderen Haustieren nicht zur Verfügung. In belegungsschwachen Zeiten der Vor- und Nachsaison sind eventuell Ausnahmen möglich. Vor Buchung ist zwingend die Zustimmung von Zugvogel-Reisen einzuholen.


Allgemeine Information für Ihren Urlaub mit Hund

Die Infrastruktur in den touristischen Regionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Insel Rügen, Insel Usedom, Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, Mecklenburgische Ostsee, Vorpommersche Haff- und Boddenküste, Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburgische Schweiz, Westmecklenburg und Uckermark) ist inzwischen gut auf einen Urlaub mit Haustieren eingestellt. Beachten Sie bitte, dass öffentliche Badestellen für Hunde nicht erlaubt sind. Nutzen Sie daher in den Seebädern, Kur- und Erholungsorten die ausgewiesenen Hundebadestrände.



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