Zugvogel  Reisen - Ostsee, Rügen, Usedom
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Ferienhaus Ostsee Meckenburg Vorpommern
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Buchung/Mietvertrag
Mit der Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Internetpräsentation bieten Sie Zugvogel-Reisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag gilt mit Ausdruck einer Reisebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben als geschlossen. Mit Vertragsabschluß werden durch den Anmelder stellvertretend für alle mitreisenden Personen die AGB anerkannt.
 
2. Bezahlung
Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Mietanzahlung in Höhe von 10 Prozent des Gesamtmietpreises, mind. aber 55 EUR, zu leisten. Mit der Anzahlung wird zugleich die Prämie für eine evtl. abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung fällig. Sollte die Anzahlung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung trotz zwischenzeitlicher Mahnung nicht erfolgt sein, gilt dies als Rücktritt vom Reisevertrag. Es finden dann die Regelungen des Pkt. 3 der AGB Anwendung.
Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte trotz Mahnung 14 Tage vor Reisebeginn die Restzahlung nicht erfolgt sein, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Pkt. 3 AGB zu verlangen. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie umgehend Informationen zur Anreise (z.B. Vermieteranschrift, Schlüsseladresse, Landkartenauszug).
 
3. Reiserücktritt/Umbuchung
Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen sind wir berechtigt, eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die Höhe beträgt:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Mietpreises, mindestens aber 55 EUR,
ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises und
bei Nichtanreise 95 % des Mietpreises.
Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Zugvogel-Reisen. Sie haben das Recht, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
 
Umbuchungen werden auf Wunsch bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen eine Umbuchungspauschale von 50 EUR, im gleichen Objekt 25 EUR, vorgenommen. Spätere Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Namensänderungen sind kostenlos. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
 
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Wir können ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, geänderte Dispositionen der Eigentümer o.ä. zwingender Gründe nicht durchgeführt werden kann oder erheblich beeinträchtigt ist. In diesem Falle sind wir berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichangebot zur Verfügung zu stellen. Sollte die Bereitstellung eines gleichwertigen Ausweichangebotes nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
5. Versicherungen
Wir empfehlen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie ist im Reisepreis nicht enthalten. Gemäß § 651 k BGB haben wir unsere Kunden für den Fall einer Insolvenz abgesichert. Mit Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein, der Ihnen bei unserer Zahlungsunfähigkeit die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen garantiert.

6. Haftung
Zugvogel-Reisen haftet für die ordnungsgemäße Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung für Schäden (außer Körperschäden) ist auf das dreifache des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig oder durch Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde. Zugvogel-Reisen haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote, sofern sie keine vertragliche Leistung darstellen, sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch uns nicht direkt beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung von gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung von Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei Elektrizität oder Wasser, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten auf Grundstücken außerhalb unserer Zuständigkeit u.ä..

Als Reisegast sind Sie in den Mietobjekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Inventar verantwortlich und haften dem Vermieter für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.
 
7. Mitwirkungspflicht/Gewährleistung
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auftretende Mängel sind sofort dem Vermieter zum Zwecke der Abhilfe anzuzeigen und im Sinne der Beweisführung möglichst bestätigen zu lassen. Vermieter und Vermittlungsagenturen sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so ist Zugvogel-Reisen bis spätestens 3 Tage nach Feststellung von Mängeln zu informieren (an Wochenenden über Anrufbeantworter). Ist eine weitere Bewohnung des Mietobjektes unzumutbar, so sind wir berechtigt, durch Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen Unterkunft Abhilfe zu schaffen. Erst wenn kein gleichwertiges Ersatzangebot zur Verfügung gestellt werden kann besteht Anspruch auf Rückerstattung bzw. teilweise Rückerstattung des Reisepreises.
 
8. Ansprüche
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Mietende bei Zugvogel-Reisen in Ihrem Interesse schriftlich geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises.
 
9. Besondere Mietbedingungen
Der Vermieter kann bei Übergabe des Mietobjektes eine Kaution in Höhe von in der Regel 50 EUR je Durchgang, in Ausnahmefällen bis max. 150 EUR, verlangen. Die Kaution ist ein Sicherheitsbetrag und wird zum Mietende mit angefallenen verbrauchsabhängigen Nebenkosten verrechnet. Sie kann auch zum Schadensausgleich herangezogen werden. Die Belegung der Objekte ist nur im Rahmen der zulässigen Personenzahl möglich. Der Vermieter kann nicht angemeldeten Personen die Aufnahme verweigern. Der Empfang von Besuchern bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Absicht der Mitnahme von Haustieren ist bei der Buchung anzuzeigen. Für Größen- u. Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden oder auf Angaben Dritter beruhen, übernehmen wir keine Gewähr.
 
10. Geschäftsadresse
Zugvogel-Reisen GmbH
Torfsteg 16
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395-4216143
Fax: 0395-4216145
E-Mail:
info@zugvogel-reisen.de


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