Allgemeine Reisebedingungen der Zugvogel-Reisen GmbH

1. Buchung / Mietvertrag

Mit der Reiseanmeldung auf Grundlage unserer Objektpräsentation im Internet  bieten Sie  Zugvogel-Reisen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist gegeben, wenn Sie nach Akzeptanz der Allgemeinen Reisebedingungen eine verbindliche Buchung in unserem Online-Buchungssystem vornehmen. Die Reisebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben drucken Sie selbst aus. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, übersenden wir die Reisebestätigung nach Aufforderung per E-Mail oder Post. Mit Vertragsabschluss werden durch den Anmelder, stellvertretend für alle mitreisenden Personen, die AGR des Reiseveranstalters anerkannt.

2. Bezahlung

Innerhalb von 7 Tagen nach Buchung ist eine Mietanzahlung in Höhe von 10 Prozent des Gesamtmietpreises, mindestens aber 55 EUR, zu leisten. Mit der Anzahlung wird zugleich die Prämie für eine evtl. abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung fällig. Sollte die Anzahlung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung trotz zwischenzeitlicher Mahnung nicht erfolgt sein, gilt dies als Rücktritt vom Reisevertrag. Es finden dann die Regelungen des Punkt 3 der AGR Anwendung. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 28 Tage vor Mietbeginn fällig. Sollte trotz Mahnung 14 Tage vor Reisebeginn die Restzahlung nicht erfolgt sein, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Punkt 3 AGR zu verlangen. Nach Eingang der Restzahlung erhalten Sie per E-Mail Informationen zur Anreise sowie die Schlüsseladresse.

3. Reiserücktritt / Umbuchung

Sie können jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen.  Wir sind berechtigt, für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die Höhe beträgt:

bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Mietpreises,

ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,

ab 29 Tage vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises und

bei Nichtanreise 95 % des Mietpreises.

Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Zugvogel-Reisen. Sie haben das Recht, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Umbuchungen werden auf Wunsch bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen eine Pauschale von 50 EUR, im gleichen Objekt 25 EUR, vorgenommen. Spätere Umbuchungen werden wie Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt. Namensänderungen sind kostenlos. Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

4. Versicherungen

Wir empfehlen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie ist im Reisepreis nicht enthalten.

Gemäß § 651 k BGB haben wir unsere Kunden für den Fall einer Insolvenz abgesichert. Mit Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein.

5. Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen vertraglicher Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht durch uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich über evtl. Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen.

Eine erhebliche Änderung von Reiseleistungen berechtigt Sie zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag. Gleichfalls können Sie die Umbuchung in ein gleichwertiges Ersatzobjekt aus dem Kontingent des Reiseveranstalters verlangen. Zur Annahme eines Ersatzangebotes, dies gilt auch bei Überbuchungen, sind Sie nicht verpflichtet.

6. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt

Bei Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch nicht vorhersehbare, von außen kommende, nicht beherrschbare Umstände, wie z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle, sind wir wie auch der Reisende zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine Beteiligung des Veranstalters an den Rückbeförderungskosten entfällt, da die Beförderung keine vertragliche Leistung darstellt.

7. Haftung

Zugvogel-Reisen haftet für die ordnungsgemäße Reisevorbereitung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung für Schäden (außer Körperschäden) ist auf das Dreifache des Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gleiches gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Zugvogel-Reisen haftet nicht für Fremdleistungen Dritter, für die Qualität örtlicher Freizeitangebote, sofern sie keine vertragliche Leistung darstellen, sowie für unvorhersehbare Ereignisse, welche durch uns nicht direkt beeinflussbar sind, wie z.B. Naturgewalten, Insektenplagen, Schließung von gastronomischen- oder Verkaufseinrichtungen, Änderung von Abgabenordnungen, vorübergehende Versorgungsausfälle bei Elektrizität oder Wasser, Verkehrsbehinderungen durch Baustellen, Bauarbeiten auf Grundstücken außerhalb unserer Zuständigkeit und Ähnliches.

Als Reisegast sind Sie in den Mietobjekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Inventar verantwortlich und haften dem Vermieter für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

8. Mitwirkungspflicht / Gewährleistung

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auftretende Mängel sind sofort dem Vermieter zum Zwecke der Abhilfe anzuzeigen und im Sinne der Beweisführung möglichst bestätigen zu lassen. Vermieter und Vermittlungsagenturen sind nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Ansprüche anzuerkennen. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so ist Zugvogel-Reisen bis spätestens 3 Tage nach Feststellung von Mängeln zu informieren (an Wochenenden über Anrufbeantworter). Ist eine weitere Bewohnung des Mietobjektes unzumutbar, so sind wir berechtigt, durch Bereitstellung einer gleich- oder höherwertigen  Unterkunft Abhilfe zu schaffen. Erst wenn kein gleichwertiges Ersatzangebot zur Verfügung gestellt werden kann, besteht Anspruch auf Rückerstattung bzw. teilweise Rückerstattung des Reisepreises.

9. Ansprüche

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Ende der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises.

10. Besondere Mietbedingungen

Der Vermieter kann bei Übergabe des Mietobjektes die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von in der Regel 50 EUR je Durchgang, in Ausnahmefällen bis max. 150 EUR, verlangen. Die Belegung der Objekte ist nur im Rahmen der zulässigen Personenzahl möglich. Der Vermieter kann nicht angemeldeten Personen die Aufnahme verweigern. Der Empfang von Besuchern bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Absicht der Mitnahme von Haustieren ist bei der Buchung anzuzeigen. Für Größen- u. Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden oder auf Angaben Dritter beruhen, sowie für Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.

11. Nutzung von Google Earth

Zur besseren Darstellung der Lage unserer Ferienobjekte haben wir eine Verlinkung mit Google Earth auf Grundlage der Objektadressen vorgenommen.  Trotz sorgfältiger Programmierung kann es bei der Darstellung der Objektlage bei max.  Zoom Abweichungen geben. Ansprüche in Folge geringfügig abweichender Darstellungen sind ausgeschlossen.

12. Allgemeines

Es gilt deutsches Recht.

13. Geschäftsadresse

Zugvogel-Reisen GmbH, Torfsteg 16, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395-4216143, Fax: 0395-4216145

E-Mail: info@zugvogel-reisen.de